Neues Gesetz: Fitnessstudio und Mobilfunkvertrag leichter kündigen | STERN.de

2022-05-28 04:39:14 By : Ms. Sabrina Tam

Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Verbrauchern auch die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll. "Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten", erklärte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).

Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist. 

Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Verträge, die sich automatisch verlängert haben, können künftig monatlich gekündigt werden, wie Justizministerin Lambrecht erläuterte.

Zudem wird die Kündigung von online geschlossenen Dauerverträgen erleichtert: Im Internet muss es künftig einen "Kündigungsbutton" geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können wie sie geschlossen wurden. 

Auch der Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung soll verbessert werden. Bereits jetzt darf Telefonwerbung nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können, wie Lambrecht erklärte. Komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein empfindliches Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.

Ursprünglich war im Gesetz für faire Verbraucherverträge auch die Pflicht zur Textform beim Abschluss von Strom- und Gasverträgen außerhalb der Grundversorgung vorgesehen - diese Regelung werde nun mit dem novellierten Energiewirtschaftsgesetz verabschiedet, teilte Lambrecht mit. "Vertragsschlüsse am Telefon sind in diesem wichtigen Sektor damit künftig nicht mehr möglich."

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